Sicherheitstechnische Überprüfung
Gemäß § 88 MPG (Medizinproduktegesetz) müssen Medizinprodukte einer jährlich wiederkehrenden sicherheitstechnischen Kontrolle unterzogen werden, um den sicherheits- und funktionstechnischen Zustand des Medizinproduktes beurteilen zu können.
Bei den Lasersystemen der Klasse 4 ist eine einfache Überprüfung der Ausgangsleistung und eine Messung der elektrischen Sicherheit nicht ausreichend!


