Wartung
Gemäß § 85 MPG (Medizinproduktegesetz) sind Medizinprodukte unter Beachtung der Angaben des Herstellers durch Inspektion, Wartung und Instandsetzung nachvollziehbar und fachgerecht so instandzuhalten, dass über ihre Lebensdauer die Funktionstüchtigkeit und die Sicherheit für Patienten, Anwender und Dritte gewährleistet ist.
Die Wartung ist in der Regel bei normalem Betrieb seitens der Hersteller jährlich vorgeschrieben (in machen Fällen sogar halbjährlich, abhängig vom Umfang und Einsatz des Gerätes). Eine regelmäßige Wartung verlängert nicht nur die Lebensdauer eines Gerätes, sondern trägt auch zum Werterhalt bei und vermeidet unnötige teure Reparaturen.
Im Zuge einer Wartung werden sämtliche Verschleißteile getauscht und die Software, sofern eine neue Version verfügbar ist, auf den neuesten Stand gebracht. Beinhaltet sind sowohl eine optische als auch eine elektronische Justage, sowie die Sicherheitskontrolle nach dem Medizinproduktegesetz.
Hinweis: Sollten Wartungen oder Sicherheitstechnische Überprüfungen verabsäumt werden, führt dies dazu, dass kein Versicherungsschutz, sowohl in Bezug auf die Haftpflicht- als auch bei einer Geräteversicherung, mehr gegeben ist! Weitere Folgen wären auch Einschränkungen bis hin zum Ausschluss von Produkthaftungsleistungen. Nicht termingerecht durchgeführte Wartung führt automatisch zum Ausschluss von Garantieansprüchen.
Hinweis: Bei nicht sachgemäßem Eingriff oder Reparatur durch vom Hersteller nicht autorisierte Dritte ist jede Produkthaftung ausgeschlossen!


